Termin und Kosten

Liebe Interessierte, bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis. Das heißt, dass nur auf Basis eines zuvor vereinbarten Termins behandelt werden kann.

 

Der Vorteil dabei ist, dass Sie i.d.R. keinerlei Wartezeiten zu befürchten haben und ich mich während des Termins voll und ganz auf Sie konzentrieren kann.

 

Falls Sie einen Termin vereinbaren wollen, können Sie mir gerne bevorzugt eine Nachricht auf meiner Mailbox hinterlassen. – Ich rufe Sie dann zurück.

Termin mit ausführlicher Erstanamnese – Grundlage meiner Arbeit

Da in meiner Praxis nicht die kurzfristige Symptombehandlung im Vordergrund steht, sondern das sorgfältige Erkennen und Behandeln möglicher Ursachen, empfiehlt es sich in der Regel, einen Ersttermin für eine ausführliche Erstanamnese zu vereinbaren. Dies ist besonders bei langjährigen und chronischen Erkrankungen wichtig.

 

Nachdem wir einen entsprechenden Termin vereinbart haben, schicke ich Ihnen zeitnah:

  • den Behandlungsvertrag,
  • die Einwilligungserklärung zur Behandlung,
  • die Datenschutzvereinbarung sowie
  • einen umfassenden Anamnesebogen.

Mir ist es wichtig, dass ich mich im Voraus optimal auf Sie vorbereiten kann. Deswegen bitte ich Sie, mir v. a. den Anamnesebogen sowie evtl. Arztbriefe/Diagnosen und Laborbefunde, die mir helfen könnten, vorab – vor dem Ersttermin – zukommen zu lassen.

 

Beim Ersttermin klären wir dann evtl. offene Fragen zu den Unterlagen und gehen ausführlich auf Ihre Beschwerden, Ihre Krankheitsgeschichte sowie Ihre Lebensumstände ein, damit ich ein umfassendes Bild von Ihrer Situation bekomme. Des Weiteren erkläre ich Ihnen ausführlich, mit welchen Methoden ich arbeite.

 

Im Anschluss beginnen wir mit einer ausführlichen Untersuchung/kinesiologischen Testung und besprechen gemeinsam sinnvolle Therapiemethoden und evtl. zusätzliche Diagnosemethoden wie Laboruntersuchungen, um einen schnellstmöglichen Behandlungserfolg bzw. eine Besserung zu erzielen.

 

Je nach Beschwerdebild und Indikation können – sofern sinnvoll und nach entsprechender Aufklärung – bereits im Rahmen des Ersttermins erste therapeutische Maßnahmen erfolgen, z. B. Neuraltherapie, Injektionen („Shots“) oder Laserlichttherapie.

 

Dabei steht bei mir stets im Fokus, die Ursache(n) für Ihre Beschwerden zu finden und zu therapieren und nicht nur die Symptome!

 

Im Nachgang an den Ersttermin erhalten Sie von mir einen individuellen schriftlichen Therapieplan. Dieser enthält die gemeinsam besprochenen therapeutischen Maßnahmen und – sofern sinnvoll – auch Empfehlungen zur Einnahme bestimmter Präparate bzw. Nahrungsergänzungsmittel sowie ergänzende Hinweise für die weitere Behandlung.

 

Gerne informiere ich mich – auch außerhalb der Behandlung – über geeignete, ergänzende Therapiemöglichkeiten oder tausche mich mit Ihrem Einverständnis mit Fachkolleginnen und -kollegen aus. Ein positives Ergebnis zu Ihrem Wohl liegt mir dabei sehr am Herzen – es ist das, was mich in meiner Arbeit antreibt.

 

Termin für ausgewählte Anwendungen

Soweit keine ausführliche diagnostische Abklärung erforderlich ist, können ausgewählte Therapieverfahren in bestimmten Fällen auch ohne eine vorherige ausführliche Erstanamnese in Anspruch genommen werden.

 

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Laserlichttherapie
  • Infusionstherapien
  • Injektionen („Shots“)
  • Aderlässe (z. B. nach Hildegard von Bingen)
  • Narbenentstörungen
  • Osmose-Fußbäder
  • Microneedling

Auch in diesem Fall würde ich Ihnen nach der Terminvereinbarung zeitnah die erforderlichen Behandlungsunterlagen zumailen, damit Sie entsprechend aufgeklärt sind.

 

Gerne informiere ich Sie vorab persönlich darüber, welche Vorgehensweise (ausführliche Erstanamnese oder Termin für ausgewählte Anwendungen) in Ihrem individuellen Fall sinnvoll und verantwortbar ist.

Die ausführliche Erstbehandlung dauert in der Regel mind. 2 Stunden und wird zeitunabhängig zu einem Pauschalpreis abgerechnet.

 

Für Folgetermine plane ich meistens ca. 1 Stunde ein. Da die Behandlung jedoch individuell verläuft und u. a. sowohl vom Beschwerdebild als auch von den angewendeten Therapiemethoden abhängt, kann die Dauer entsprechend stark variieren.

 

Wird z. B. nur eine Kurzinfusion oder Neuraltherapie benötigt, so kann die Behandlungsdauer auch nur eine halbe Stunde betragen. – Wir sprechen dies jedoch vorab genau durch, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Ausführliche Erstanamnese – Grundlage meiner Arbeit

In den meisten Fällen bildet eine ausführliche Erstanamnese die Basis unserer Zusammenarbeit, da in meiner Praxis nicht die kurzfristige Symptombehandlung im Vordergrund steht, sondern das sorgfältige Erkennen und Behandeln möglicher Ursachen.

 

Für diese ausführliche Erstanamnese, die in der Regel mind. 2 Stunden dauert, berechne ich pauschal, d. h. unabhängig vom Zeitaufwand, einmalig 150 € (exklusive Material und Medikamente). Somit haben Sie keinen kostenbedingten Zeitdruck und können sich in aller Ruhe einen Überblick über meine Arbeitsweise und -methoden verschaffen.

 

Folgetermine

Nach erfolgter Erstanamnese werden die weiteren Behandlungstermine grundsätzlich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet:

 

22,50 € je angefangene 15 Minuten (entspricht 90 € pro Stunde)

 

Das Honorar richtet sich dabei nach der Behandlungszeit und nicht nach der Anzahl der eingesetzten Therapieverfahren. Je nach individuellem Bedarf können innerhalb eines Termins daher auch verschiedene Behandlungsmethoden miteinander kombiniert werden.

 

Verwendete Materialien, Medikamente oder Präparate werden gegebenenfalls zusätzlich berechnet.

 

Einzeln gewünschte Leistungen

Bestimmte, klar abgegrenzte Anwendungen können – sofern aus fachlicher Sicht nichts dagegenspricht – auch unabhängig von einer ausführlichen Erstanamnese und ohne Erstellung eines ganzheitlichen Therapieplans in Anspruch genommen werden.

 

Gerne informiere ich Sie vorab persönlich darüber, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll und verantwortbar ist.

 

Laserlichttherapie
Einzelbehandlung: 20 €
Dauer: ca. 10 bis 30 Minuten
Infusionen
Einzelinfusion: 60 €
Dauer: ca. 30 bis 90 Minuten · zzgl. Material und verwendeter Substanzen
EDTA-Infusion zur Schwermetallausleitung
Einzelbehandlung: 140 €
Dauer: ca. 1,5 bis 3 Stunden · inkl. Material und Substanzen
Die Durchführung erfolgt ausschließlich nach individueller Prüfung und entsprechender Aufklärung.
Shots / Injektionen
Einzel-Shot: 20 €
Dauer: ca. 15 Minuten · zzgl. Material und verwendeter Substanzen
Medizinischer Aderlass
75 € pro Aderlass
Dauer: ca. 30 bis 60 Minuten · inkl. Vorgespräch, Blutdruckmessung und Material
Aderlass nach Hildegard von Bingen
75 € pro Aderlass
Dauer: ca. 30 bis 60 Minuten
Die Durchführung erfolgt nüchtern und innerhalb von sechs Tagen nach Vollmond.
Osmose-Fußbad zur Ausleitungsunterstützung
Einzelanwendung: 29 €
Dauer: ca. 30 Minuten

Medizinisches Microneedling
Gesicht: 150 € pro Behandlung
2 Bereiche: 250 € pro Behandlung
Dauer: ca. 60 Minuten · inkl. hochwertiges Serum, Material, abschließender Gesichtsmaske,
Farblichttherapie und Regenerationsbalsam

 
Behandlungsserien

Bei medizinisch sinnvoller Behandlungsserie können vergünstigte Konditionen vereinbart werden.

 

Weitere Informationen zu möglichen Serienpreisen erhalten Sie gerne vor Behandlungsbeginn.

 

Hinweise zur Preisgestaltung und Abrechnung

Die genannten Preise gelten für einzeln gewünschte Selbstzahlerleistungen ohne vorausgehende ausführliche Erstanamnese und ohne Erstellung eines ganzheitlichen Therapieplans.

 

Auf Wunsch ist auch eine Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) möglich. In diesem Fall sind die genannten Preise als Mindestpreise zu verstehen; je nach Leistung und anzusetzenden GebüH-Ziffern kann der Rechnungsbetrag höher ausfallen.

 

Behandlungen im Rahmen einer ausführlichen Erstanamnese mit individueller Therapieplanung werden bei Folgeterminen grundsätzlich nach Zeitaufwand mit 22,50 € je angefangene 15 Minuten zzgl. gegebenenfalls anfallender Material- und Substanzkosten berechnet.

 

Wenn finanzielle Fragen im Raum stehen

Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen schwerfallen, meine Behandlung in Anspruch zu nehmen, sprechen Sie mich gern an.

 

Wir finden gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten stimmig ist.

Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.

 

Wenn Sie generell vermehrt Heilpraktiker/innen oder naturheilkundliche Verfahren in Anspruch nehmen (wollen), so empfehle ich Ihnen eine entsprechende Krankenzusatzversicherung. Eine aktuelle Übersicht über Versicherungsanbieter, die Heilpraktiker-Leistungen erstatten, finden Sie u.a. in der Dornstein-Tabelle.

 

Bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen (Beamte & Post) bzw. privaten Zusatzversicherungen erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres individuellen Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Versicherung.

 

Da die Gebührenordnung, auf dessen Basis die Versicherungen abrechnen, aus dem Jahr 1985 ist und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden ist, übersteigen meine Preise bei erhöhtem Zeitaufwand, u.a. durch Faktorierung, teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind dann anteilig selber zu tragen.

 

Ich rechne dabei nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen zunächst vollständig von Ihnen bei mir beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse/Beihilfestelle nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.

Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich oder bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

 

Da ich ausreichend Zeit für Vorbereitung und Behandlung für Sie reserviere, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 30% des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht in Rechnung zu stellen.

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