Termin und Kosten
Benötige ich einen Termin?
Liebe Interessierte, bei meiner Praxis handelt es sich um eine Bestellpraxis. Das heißt, dass nur auf Basis eines zuvor vereinbarten Termins behandelt werden kann.
Der Vorteil dabei ist, dass Sie i.d.R. keinerlei Wartezeiten zu befürchten haben und ich mich während des Termins voll und ganz auf Sie konzentrieren kann.
Falls Sie einen Termin vereinbaren wollen, können Sie mir gerne bevorzugt eine Nachricht auf meiner Mailbox hinterlassen. – Ich rufe Sie dann zurück.
Wie läuft der Ersttermin ab?
Termin mit ausführlicher Erstanamnese – Grundlage meiner Arbeit
Da in meiner Praxis nicht die kurzfristige Symptombehandlung im Vordergrund steht, sondern das sorgfältige Erkennen und Behandeln möglicher Ursachen, empfiehlt es sich in der Regel einen Ersttermin für eine ausführliche Erstanamnese zu vereinbaren. Dies ist besonders bei langjährigen und chronischen Erkrankungen wichtig.
Nachdem wir einen entsprechenden Termin vereinbart haben, schicke ich Ihnen zeitnah
- den Behandlungsvertrag,
- die Einwilligungserklärung zur Behandlung,
- die Datenschutzvereinbarung sowie
- einen umfassenden Anamnesebogen zu.
Mir ist es wichtig, dass ich mich im Voraus optimal auf Sie vorbereiten kann. Deswegen bitte ich Sie, mir v.a. den Anamnesebogen sowie evtl. Arztbriefe/Diagnosen und Laborbefunde, die mir helfen könnten, vorab – vor dem Ersttermin – zukommen zu lassen.
Beim Ersttermin klären wir dann evtl. offene Fragen zu den Unterlagen und gehen ausführlich auf Ihre Beschwerden, Ihre Krankheitsgeschichte, sowie Ihre Lebensumstände ein, damit ich ein umfassendes Bild von Ihrer Situation bekomme. Des Weiteren erkläre ich Ihnen ausführlich mit welchen Methoden ich arbeite.
Im Anschluss beginnen wir mit einer ausführlichen Untersuchung/kinesiologischen Testung und besprechen gemeinsam sinnvolle Therapiemethoden und evtl. zusätzliche Diagnosemethoden wie Laboruntersuchungen, um einen schnellstmöglichen Behandlungserfolg bzw. eine Besserung zu erzielen.
Dabei steht bei mir stets im Fokus, die Ursache(n) für Ihre Beschwerden zu finden und zu therapieren und nicht nur die Symptome!
Last but not least sende ich Ihnen auf Wunsch, im Nachgang an den Behandlungstermin, gerne einen ausführlichen schriftlichen Therapie- und Einnahmeplan mit ergänzenden Informationen zu.
Gerne informiere ich mich – auch außerhalb der Behandlung – über geeignete, ergänzende Therapiemöglichkeiten oder tausche mich mit Ihrem Einverständnis mit Fachkolleginnen und -kollegen aus. Ein positives Ergebnis zu Ihrem Wohl liegt mir dabei sehr am Herzen – es ist das, was mich in meiner Arbeit antreibt.
Termin für ausgewählte Anwendungen
Soweit keine ausführliche diagnostische Abklärung erforderlich ist können ausgewählte Therapieverfahren in bestimmten Fällen auch ohne eine vorherige ausführliche Erstanamnese in Anspruch genommen werden.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Infusionstherapien
- Injektionen („Shots“)
- Aderlässe (z.B. nach Hildegard von Bingen)
- Narbenentstörungen
Auch in diesem Fall würde ich Ihnen nach der Terminvereinbarung zeitnah die erforderlichen Behandlungsunterlagen zumailen, damit Sie entsprechend aufgeklärt sind.
Gerne informiere ich Sie vorab persönlich darüber, welche Vorgehensweise (ausführliche Erstanamnese oder Termin für ausgewählte Anwendungen) in Ihrem individuellen Fall sinnvoll und verantwortbar ist.
Wie lange dauert die Behandlung?
Die ausführliche Erstbehandlung dauert in der Regel mind. 2 Stunden.
Für Folgetermine plane ich meistens ca. 1 Stunde ein. Da die Behandlung jedoch individuell verläuft und u.a. vom Beschwerdebild als auch von den angewendeten Therapiemethoden abhängt, kann die Dauer entsprechend stark variieren.
Wird z.B. nur eine Kurzinfusion oder Neuraltherapie benötigt, so kann die Behandlungsdauer auch nur eine halbe Stunde betragen. – Wir sprechen dies jedoch vorab genau durch, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Was kostet eine Behandlung?
Ausführliche Erstanamnese – Grundlage meiner Arbeit
In den meisten Fällen bildet eine ausführliche Erstanamnese die Basis unserer Zusammenarbeit, da in meiner Praxis nicht die kurzfristige Symptombehandlung im Vordergrund steht, sondern das sorgfältige Erkennen und Behandeln möglicher Ursachen.
Für diese ausführliche Erstanamnese, die in der Regel mind. 2 Stunden dauert, berechne ich pauschal, d.h. unabhängig vom Zeitaufwand, einmalig 150 € (exklusive Material und Medikamente). Somit haben Sie keinen kostenbedingten Zeitdruck und können sich in aller Ruhe einen Überblick über meine Arbeitsweise und -methoden verschaffen.
Folgetermine
Weitere Termine werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet:
- 22,50 € je angefangene Viertelstunde (entspricht 90 € pro Stunde)
- ggf. anfallendem Behandlungsmaterial (u.a. Medikamente).
So bleibt die Vergütung transparent und nachvollziehbar.
Einzelne Therapien als eigenständige Leistungen
In bestimmten Fällen können ausgewählte Therapieverfahren auch ohne eine vorherige ausführliche Erstanamnese in Anspruch genommen werden, sofern keine umfassende diagnostische Abklärung erforderlich ist.
Hierzu zählen beispielsweise:
- Laserlichttherapie
- Infusionstherapien
- Injektionen („Shots“)
- Aderlässe (z.B. nach Hildegard von Bingen)
- Narbenentstörungen
- Osmoße-Fußbäder
- Microneedling
Viele dieser Anwendungen biete ich zu transparenten Pauschalpreisen an. Die jeweilige Pauschale umfasst die Durchführung der Behandlung; verwendete Materialien und Substanzen werden gegebenenfalls gesondert berechnet.
Gerne informiere ich Sie vorab persönlich darüber, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll und verantwortbar ist.
Wenn finanzielle Fragen im Raum stehen
Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen schwerfallen, meine Behandlung in Anspruch zu nehmen, sprechen Sie mich gern an.
Wir finden gemeinsam eine Lösung, die für beide Seiten stimmig ist.
Inwieweit werden die Kosten von der Krankenkasse erstattet?
Die gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen erstatten die Behandlungskosten für Heilpraktiker in der Regel nicht. Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Steuerberater beraten.
Wenn Sie generell vermehrt Heilpraktiker/innen oder naturheilkundliche Verfahren in Anspruch nehmen (wollen), so empfehle ich Ihnen eine entsprechende Krankenzusatzversicherung. Eine aktuelle Übersicht über Versicherungsanbieter, die Heilpraktiker-Leistungen erstatten, finden Sie u.a. in der Dornstein-Tabelle.
Bei privaten Krankenkassen und Beihilfestellen (Beamte & Post) bzw. privaten Zusatzversicherungen erfolgt die Erstattung von Behandlungskosten nur im Rahmen Ihres individuellen Versicherungsvertrages und meist nicht für alle Heilkundeverfahren. Auch wird die volle Rechnungshöhe i.d.R. nicht erstattet. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Versicherung.
Da die Gebührenordnung, auf dessen Basis die Versicherungen abrechnen, aus dem Jahr 1985 ist und seitdem, trotz gestiegener Kosten und Inflation, nicht angepasst worden ist, übersteigen meine Preise bei erhöhtem Zeitaufwand, u.a. durch Faktorierung, teils die Höchstsätze der Gebührenordnung und sind dann anteilig selber zu tragen.
Ich rechne dabei nicht direkt mit den Versicherungen ab, d.h. die Kosten müssen zunächst vollständig von Ihnen bei mir beglichen werden (auch für den Fall, dass die Kasse/Beihilfestelle nicht die ganze Rechnung übernimmt) und Sie reichen dann die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.
Was mache ich, wenn ich einen Termin verschieben oder absagen muss?
Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich oder bis spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.
Da ich ausreichend Zeit für Vorbereitung und Behandlung für Sie reserviere, behalte ich mir vor, bei Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 30% des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht in Rechnung zu stellen.